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  • 01.12.2005 | Objektüberwachung

    Fachliche Kontrolle muss intensiv vorgenommen werden

    Das Landgericht (LG) Itzehoe hat festgestellt, dass Sie bei „wichtigen Bauteilen“ generell vor Ort kontrollieren müssen, ob die Bauleistung fachgerecht erbracht wurde. Die Wichtigkeit eines Bauteils bestimmt sich dabei – so das LG – allein nach der Funktion, die das Bauteil ausüben soll (und nicht nach dem Schwierigkeitsgrad der handwerklichen Tätigkeit). Als wichtiges Bauteil haben die Richter auch den Außenputz eines Einfamilienhauses angesehen. Damit müssen Sie davon ausgehen, dass fast alle wesentlichen Arbeiten als „wichtige Bauteile“ einzustufen sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass von Ihnen eine intensive örtliche Kontrolle der Ausführung gefordert wird.  

    Unser Tipp: Neben den Kontrollen kommt der Firmenauswahl bzw. der Angebotswertung erhöhte Bedeutung zu. Gelingt es Ihnen, im Rahmen der Angebotsprüfung unseriöse Firmen auszuscheiden, reduzieren Sie automatisch Ihr Mangel- und Haftungsrisiko. (Urteil vom 1.8.2005 Az: 2 O 221/04) (Abruf-Nr. 053306)  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 1 | ID 95778