01.09.2002 · Fachbeitrag · Objektplanung
Risiken bei Grenzabständen konsequent eindämmen
Immer häufiger werden Schadenersatzprozesse wegen Fehlern bei der Einhaltung des Grenzabstands geführt. Architekten werden haftbar gemacht, weil sie im schwierigen Umfeld (Bebauung im geneigten Gelände, an Grundstücks- oder Baugrenzen) Abstände nicht penibel eingehalten haben. Oft sind sogar Lagepläne oder Grenzmarkierungen falsch, die der Architekt als Planungsgrundlage erhalten hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig