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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Objektplanung

    Risiken bei Grenzabständen konsequent eindämmen

    Immer häufiger werden Schadenersatzprozesse wegen Fehlern bei der Einhaltung des Grenzabstands geführt. Architekten werden haftbar gemacht, weil sie im schwierigen Umfeld (Bebauung im geneigten Gelände, an Grundstücks- oder Baugrenzen) Abstände nicht penibel eingehalten haben. Oft sind sogar Lagepläne oder Grenzmarkierungen falsch, die der Architekt als Planungsgrundlage erhalten hat.