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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Neue Pflichtangaben auf Rechnungen

    So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug aus Reisekosten Ihrer Mitarbeiter

    | Seit dem 1. Januar 2004 dürfen Sie aus Reisekosten Ihrer Mitarbeiter die Vorsteuer wieder generell abziehen. Das geht aber nur, wenn die Rechnungen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen hat der Gesetzgeber ebenfalls zum 1. Januar 2004 verschärft. Lesen Sie deshalb nachfolgend, worauf Sie im Rahmen der Reisekostenabrechnung künftig achten müssen. |