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  • 01.04.2011 | Neue HOAI

    IWW-Verfahren zum Umbauzuschlag erhält Verstärkung

    Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme (Drucksache 137/11 des Bundesrats) festgehalten, dass die HOAI 2009 weiterentwickelt werden muss. Gleich im zweiten Absatz stellt sie dabei klar, dass dabei auch Anpassungsmaßnahmen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit der vorhandenen Bausubstanz in Rede stehen. Damit wird indirekt eingeräumt, dass die jetzige Regelung, wonach die alten Regelungen (mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz plus Umbauzuschlag) zusammengefasst wurden, im Ergebnis nicht praxisgerecht sei und eine zweigeteilte Honorarregelung besser ist.  

    Praxishinweis: Für aktuelle „HOAI 2009-Verträge“ bedeutet das aber auch, dass unser Berechnungsschema, das wir in der Februar-Ausgabe 2011 vorgestellt hatten, sich in der Praxis noch stärker als praxisorientiertes und schlüssiges Verfahren durchsetzen wird.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 2 | ID 143513