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  • 01.04.2011 | Neue HOAI

    Honorartabellen für Großprojekte jenseits der HOAI

    Das Finanzministerium Baden Württemberg hat die sogenannten Rift-Tabellen an die Neue HOAI angepasst. Die erweiterten Honorartabellen gelten für Projekte, deren anrechenbare Kosten die Tafelwerte der HOAI 2009 überschreiten und damit frei regelbar sind. Es stehen Honorartabellen für die Planbereiche Gebäude, Raumbildender Ausbau, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung zur Verfügung.  

    Praxishinweis: Diese Honorartabellen stellen in der Fachwelt anerkannte Honorartabellen für die Leistungen der Leistungsbilder dar, nicht für besondere Leistungen. Soweit Honorare bei Großprojekten zu vereinbaren sind, können diese Tabellen als Honorarermittlungs-
    grundlage zugrunde gelegt werden. Sie finden die Tabellen in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service/Downloads “ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: „Rift-Honorartabellen“.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 2 | ID 143512