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  • 02.05.2008 | Neue Beratungs- und Auftragschancen

    Das neue KfW-Programm zur Förderung von Energieeinsparmaßnahmen in KMU

    von Andrea Huss, Dipl.-Ing. (FH), Architektin, Icking/Isartal

    Es gibt wieder ein KfW-Programm mit Zuschüssen für die Energieberatung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich für das Thema Energie-Effizienz im Unternehmen fit machen wollen. Das Programm eröffnet Planern den Zugang zu einer interessanten Zielgruppe. Denn anders als Privathaushalte dürften Unternehmen eher bereit sein, für planerisch begleitete Maßnahmen zur Energieeinsparung Geld auszugeben als Privathaushalte. Insoweit könnte das ein interessanter Markt sein, den es zu erschließen lohnt.  

    KfW-Programm hat drei Bestandteile

    Der Sonderfonds Energie-Effizienz bietet ein zweistufiges Energie-Beratungs-Angebot, auf das ein Darlehensprogramm zur Energie-Optimierung aufsetzt. Alle drei Programme können auch getrennt voneinander in Anspruch genommen werden.  

     

    1. Zuschuss für Initialberatung

    Die Initialberatung eröffnet dem Berater die Möglichkeit, erste Kontakte zu knüpfen, Einsparpotenziale und weitere Schritte aufzuzeigen – einfach Appetit auf mehr zu machen. Die Obergrenze für das förderfähige Beraterhonorar liegt bei zwei Tagwerken zu je acht Stunden und 800 Euro pro Tag (insgesamt also bei 1.600 Euro. Der Staat (die KfW) übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.280 Euro (80 Prozent von 1.600 Euro).  

     

    2. Zuschuss für Detailberatung

    Nach der oder statt der Initialberatung kann der Unternehmer auch eine Detailberatung in Anspruch nehmen. Die Obergrenze für das förderfähige Beraterhonorar liegt bei maximal 8.000 Euro netto. Der Staat (die KfW) übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal also 4.800 Euro (60 Prozent von 8.000 Euro).