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  • 01.04.2011 | Musterschreiben zur neuen VOB - Teil 7

    Dokumentation von Planübergaben und Wiederaufnahme von Leistungen

    Seit der Oktober-Ausgabe 2010 stellen wir Ihnen Formbriefe bereit, die Ihnen helfen, die neue VOB/B bestmöglich zu bewältigen. Nachfolgend stellen wir Ihnen Musterschreiben zur Verfügung, um  

    • Schadenersatzansprüche ausführender Unternehmen wegen Terminverzögerung abzuwehren (§ 6 Absatz 3 VOB/B) und
    • durch eine Dokumentation der Übergabe von Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen die Haftung für eine nicht vertragsgerechte Ausführung zu minimieren (§ 3 Absatz 1 VOB/B).

    Wiederaufnahme von Arbeiten nach Verzögerung

    Soweit Gründe für Terminverzögerungen unstreitig nicht mehr bestehen, hat der Auftragnehmer ohne Weiteres die Arbeiten wieder aufzunehmen. Über die Möglichkeiten der Wiederaufnahme von Arbeiten gibt es gelegentlich Auseinandersetzungen, die zu weiteren Terminverzögerungen führen. Deshalb bietet es sich an, den Auftragnehmer vorsorglich auf die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme hinzuweisen und zur Arbeitsaufnahme aufzufordern.  

     

    Das regelt die VOB

    In § 6 Absatz 3 VOB/B ist geregelt, dass der Auftragnehmer alles zu tun hat, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen, sobald die hindernden Umstände wegfallen. Außerdem muss er bei Wegfall der hindernden Umstände die Arbeiten unverzüglich wieder aufzunehmen und den Auftraggeber davon unterrichten.  

     

    Inhalt des Musterschreibens

    Mit dem Musterschreiben wird zur unverzüglichen Arbeitsaufnahme aufgefordert. Aus Gründen der Dokumentation sollten darin zunächst die bestehenden Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme konkret aufgezeigt werden.