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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz

    Auch Fachingenieure dürfen sie bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigen

    | Die Praxis zeigt es überdeutlich: Beim Bauen im Bestand wird Honorar verschenkt. Und zwar nicht nur von den Architekten, sondern auch von den Fachingenieuren. Das liegt an mehreren Dingen: Zum einen wissen viele Planer nicht, dass sie das Honorar für die mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz auch ohne schriftliche Vereinbarung im Planungsvertrag abrechnen dürfen. Es reicht aus, wenn Sie sich um eine schriftliche Vereinbarung bemühen, indem Sie dem Auftraggeber zum Beispiel eine unterschriftsreife Vereinbarung vorlegen. Günstiger Zeitpunkt ist der Abschluss des Vorentwurfs oder des Entwurfs. |