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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Mietrechtsreform

    Änderungen im gewerblichen Mietrecht

    Am 1. September 2001 ist das Mietrechtsreformgesetz in Kraft getreten. In dessen Mittelpunkt steht zwar das Wohnraummietrecht. Das Gesetz wirkt sich aber auch auf das gewerbliche Mietrecht aus. Da viele Ingenieur- oder Architekturbüros ihre Tätigkeit in gemieteten Räumen ausüben, sagen wir Ihnen in folgendem Beitrag, welche Änderungen das Mietrechtsreformgesetz für Sie als gewerblicher Mieter bringt. So viel vorweg: Das neue Recht gilt für alle neuen Mietverträge über Gewerberaum und häufig auch für solche Verträge, die vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes geschlossen worden sind.