01.10.2001 · Fachbeitrag · Mietrechtsreform
Änderungen im gewerblichen Mietrecht
Am 1. September 2001 ist das Mietrechtsreformgesetz in Kraft getreten. In dessen Mittelpunkt steht zwar das Wohnraummietrecht. Das Gesetz wirkt sich aber auch auf das gewerbliche Mietrecht aus. Da viele Ingenieur- oder Architekturbüros ihre Tätigkeit in gemieteten Räumen ausüben, sagen wir Ihnen in folgendem Beitrag, welche Änderungen das Mietrechtsreformgesetz für Sie als gewerblicher Mieter bringt. So viel vorweg: Das neue Recht gilt für alle neuen Mietverträge über Gewerberaum und häufig auch für solche Verträge, die vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes geschlossen worden sind.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig