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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Mietrechtsreform

    Änderungen im gewerblichen Mietrecht

    | Am 1. September 2001 ist das Mietrechtsreformgesetz in Kraft getreten. In dessen Mittelpunkt steht zwar das Wohnraummietrecht. Das Gesetz wirkt sich aber auch auf das gewerbliche Mietrecht aus. Da viele Ingenieur- oder Architekturbüros ihre Tätigkeit in gemieteten Räumen ausüben, sagen wir Ihnen in folgendem Beitrag, welche Änderungen das Mietrechtsreformgesetz für Sie als gewerblicher Mieter bringt. So viel vorweg: Das neue Recht gilt für alle neuen Mietverträge über Gewerberaum und häufig auch für solche Verträge, die vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes geschlossen worden sind. |