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  • 02.06.2009 | Lösungen für ein drängendes Honorarproblem

    Pauschalhonorar darf am Projektende wirksam verändert werden

    Leseranfragen zur Nachbesserung von Pauschalhonoraren, die sich im Verlauf des Projekts als unauskömmlich herausstellen, zählen mittlerweile zu den „Klassikern“ in der Redaktion. Viele Büros schwanken in dieser Situation zwischen klein beigeben und zeitaufwendiger Honorarklage. Beide Alternativen haben eines gemeinsam: Sie sind einer Dritten unterlegen, die der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt abgesegnet hat: Der Vereinbarung einer geänderten Pauschale nach Abschluss des Projekts - ähnlich einem Vergleich.  

    Vorteile für beide Vertragspartner herausarbeiten

    Da die BGH-Alternative in der Praxis noch nicht oft umgesetzt worden ist, erklären wir nachfolgend, wie Sie die Vereinbarung einer solchen abschließenden Pauschale vorbereiten.  

     

    Tischvorlage erarbeiten

    Zunächst geht es darum, dem Auftraggeber klar zu machen, dass und warum auch er von der Vereinbarung profitiert. Erarbeiten Sie eine Tischvorlage, in der alle Vorteile dargestellt sind, die beide Seiten interessieren. Machen Sie dem Vertragspartner die Entscheidung leicht, indem Sie alle für ihn wichtigen Kriterien berücksichtigen.  

     

    Zeigen Sie in der Tischvorlage aber auch den äußersten Einigungsspielraum auf. „Markieren“ Sie den Punkt, ab dem sich das Verhandeln nicht mehr lohnt, und die Gerichte entscheiden müssen. Verhindern Sie also das langwierige - und unnötige - „Schattenboxen“.