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  • · Fachbeitrag · Projektabwicklung

    Das neue „Auftraggeber-Leistungsbild“: Projekte effektiver abwickeln und Ihre Erträge steigern

    | Planen und Überwachen ist keine Einbahnstraße. Sie sind nicht der verlängerte Arm des Auftraggebers, der sich um alles kümmern muss. Das gibt die HOAI nicht her, und auch Gesetzgebung (BGB 2018) und Rechtsprechung haben sich ganz klar positioniert: Ihren Auftraggeber treffen eine ganze Palette an Mitwirkungsleistungen. Machen Sie Ihren Auftraggeber deshalb mit diesem ‒ seinem ‒ „Leistungsbild“ vertraut. Profitieren Sie davon, indem Sie Projekte effektiver abwickeln, Haftungsrisiken senken und Erträge steigern; auch im „Nach-Mindestsatz-Zeitalter.“ |

    Bauherr sieht die Planer gern als „Um-alles-Kümmerer“

    Auftraggeber sehen Sie als Planer gerne als Allroundverantwortlichen, der sich um alles kümmern muss. Das gilt vor allem, wenn Sie mit dem Auftraggeber die HOAI (und ihre Grundleistungen) als Vertragsgegenstand vereinbart haben. Viele Auftraggeber lesen da Dinge hinein, die gar nicht drinstehen. Die Folge ist, dass Sie (als gutwilliger Planer) oft Leistungen erbringen, die Sie nach den vertraglich vereinbarten Grundleistungen gar nicht erbringen müssten. Wenn Sie dann noch beim Honorar Zugeständnisse machen mussten (Stichwort „Mindestsatz-Entscheidung des EuGH“), sind Ertragsunterdeckungen die logische Folge. Sie zahlen bei dem Auftrag drauf.

     

    Lernen Sie deshalb die Grundleistungs-Trennlinien kennen und ziehen Sie ggf. die Reißleine ‒ mit dem neuen Leistungsbild für Auftraggeber.