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  • 01.09.2006 | Leistungspflichten und Honorar optimal regeln

    Mustervertrag für städtebauliche Leistungen

    von Rechtsanwalt Christoph Bubert, Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon und Rechtsanwalt Reinhold Voppel, Köln

    Der vorliegende Mustervertrag enthält Planungsleistungen für die Erstellung eines Bebauungsplans und eines Grünordnungsplans. Bebauungspläne werden zum einen von Gemeinden in Auftrag gegeben. Sie können aber auch als vorhabenbezogene Bebauungspläne (Vorhaben- und Erschließungsplan – kurz: VEP) auf die Initiative eines Investors zurückgehen, der den auf ein bestimmtes Projekt bezogenen Bebauungsplan selbst erstellen lässt. Dabei sind die materiellen Anforderungen des VEP identisch mit denen eines herkömmlichen Bebauungsplans.  

     

    Ein Bebauungsplan (und ein VEP) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde eine Rechtsnorm im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Der nachfolgende Mustervertrag enthält die städtebaulichen Leistungen, die ein Planungsbüro im Auftrag einer Gemeinde (bzw. im Auftrag eines Investors bei einem VEP) erbringen kann. Oft sind Bebauungspläne und Grünordnungspläne gleichzeitig zu erstellen. Soweit kein Grünordnungsplan erforderlich ist, kann auf die entsprechenden Regelungen verzichtet werden. Die Erstellung von Flächennutzungsplänen wird in einem gesonderten Vertrag geregelt.  

     

    Unser Service: Den vorliegenden Mustervertrag zu Vermessungsleistungen, alle bisher veröffentlichten Musterverträge sowie die Muster-AVB finden Sie zum Download und individuellen Bearbeitung auch in unserem Online-Service für Abonnenten (www.iww.de) unter der Rubrik „Musterverträge/-schreiben“.  

    Planungsvertrag für Städtebauliche Leistungen: Bebauungsplan und Grünordnungsplan

     

    § 1 Gegenstand des Vertrags § 2 Grundlagen des Vertrags § 3 Leistungen des Auftragnehmers § 4 Termine und Fristen § 5 Honorar § 6 Fachlich Beteiligte § 7 § 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht