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  • 28.02.2024 · Nachricht · Architektenrecht

    OLG Celle: Risikoplanung in ersten Lph ist doch möglich

    | Bei Projektentwicklungen in Innenstädten oder Gewerbegebieten werden nicht selten Planungsleistungen erforderlich, bei denen die Genehmigungsfähigkeit noch nicht final zu klären ist. Typische Fälle sind, wenn zunächst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zu erarbeiten ist, nach § 34 BauGB oder „risikobehaftet“ geplant wird. Dann muss die Planung ggf. umfassend geändert werden, um final genehmigungsfähig zu sein. Das OLG Celle hat sich jetzt damit befasst, wer wann dafür das (Honorar)-Risiko trägt. |