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  • 01.11.2006 | Leistungspflichten und Honorar optimal regeln

    Mustervertrag für die Tragwerksplanung bei Neubauten

    von Rechtsanwalt Christoph Bubert, Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon und Rechtsanwalt Reinhold Voppel, Köln

    Der nachstehende Vertrag betrifft die Tragwerkplanung bei Neubauten. Da auch bei der Tragwerkplanung in vielen Fällen Besondere Leistungen erforderlich sind, um ein optimiertes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen, werden die wichtigsten Besonderen Leistungen in diesem Mustervertrag berücksichtigt. Soweit diese nicht erforderlich sind, ist eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Der Vertrag enthält außerdem für die Frage der Honorierung von Änderungsplanungen eine angemessene Regelung.  

     

    Beachten Sie: Das vorliegende Vertragsmuster ist um Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zu ergänzen. Wir empfehlen Ihnen die Muster-AVB, die wir in der Ausgabe März 2005 abgedruckt haben. Sie sind auf den Mustervertrag abgestimmt. Das Vertragsmuster können Sie nicht unbesehen auf jeden Fall übertragen, sondern müssen die jeweiligen Besonderheiten beachten und um entsprechende Regelungen ergänzen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.  

     

    Unser Service: Den Mustervertrag und die Muster-AVB finden Sie zum Download und individuellen Bearbeitung auch in unserem Online-Service für Abonnenten (www.iww.de) unter der Rubrik „Musterverträge/-schreiben“.  

    Vertrag für die Tragwerksplanung bei Neubauten (Hochbau)

    zwischen ... – nachstehend Auftraggeber genannt – und ... – nachstehend Auftragnehmer genannt –  

    § 1 Gegenstand des Vertrags § 2 Grundlagen des Vertrags § 3 Leistungen des Auftragnehmers § 4 Termine und Fristen § 5 Honorar § 6 Fachlich Beteiligte § 7 Haftpflichtversicherung § 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht