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  • 01.06.2006 | Leistungen innerhalb und außerhalb der HOAI

    „Gemischte Leistungen“: Tipps zur richtigen Vereinbarung und Abrechnung

    von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus Dieter Siemon, ö.b.u.v. SV für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz

    Wer Leistungen außerhalb des Regelungsbereichs der HOAI erbringt, sollte darauf achten, dass die HOAI-Leistungen und die Leistungen, die außerhalb der HOAI abgerechnet werden, getrennt vereinbart werden. Die Trennung ist erforderlich, um den eigenen Honoraranspruch fachtechnisch begründen zu können. Gelingt das nicht, droht erheblicher Honorarverlust.  

     

    Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Dresden. Lesen Sie deshalb nachfolgend, wie Sie in solchen Situationen am besten vorgehen.  

    Wo kommen „gemischte“ Leistungen vor?

    Die Vermischung von HOAI-Leistungen und Leistungen, die nicht in der HOAI geregelt sind, kommt vor allem vor  

    • bei Projektentwicklungsmaßnahmen und
    • bei Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit Design-Leistungen, Einrichtungsplanungen oder der Planung von Industrieanlagen erbracht werden.

     

    Am häufigsten tritt die Vermischung bei Projektentwicklungen und im Industriebau auf. So war es auch bei dem Fall vor dem LG Dresden.