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  • 01.07.2007 | Kundenkontakte

    Reform des Wohnungseigentumsrechts (WEG)

    Am 1. Juli 2007 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft getreten. Das ist für Sie deshalb interessant, weil Modernisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik spürbar erleichtert werden. Für die Umsetzung solcher Maßnahmen bedarf es nämlich nicht mehr einstimmiger Beschlüsse. Seit dem 1. Juli reicht es, wenn  

    • drei Viertel aller Stimmberechtigten zustimmen und
    • diese zusammen mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum repräsentieren.

    „Überstimmte“ Eigentümer müssen die Maßnahme und deren Kosten dann mittragen.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 3 | ID 111646