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  • 02.06.2009 | Künstlersozialabgabe

    Entgelt für Werbefotograf nicht immer abgabenpflichtig

    Viele Planungsbüros arbeiten mit Werbefotografen zusammen. Sei es, um die Homepage mit „vorzeigbaren“ Referenzprojekten zu bestücken oder sei es, eine Bürobroschüre zu erstellen. In der Praxis stellt sich die Frage, ob Sie als Auftraggeber für diese Leistungen Künstlersozialabgabe abführen müssen. Gute Nachrichten kommen hier vom Sozialgericht (SG) Reutlingen. Nach dessen Ansicht ist ein Fotograf nur dann als Künstler anzusehen, wenn er mit seinen Arbeiten den handwerklichen Bereich verlassen hat. Das SG widerspricht mit dieser rechtskräftigen Entscheidung ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach grundsätzlich alle Fotografen als Künstler einzustufen seien. (Urteil vom 19.3.2009, Az: S 14 R 2992/08) (Abruf-Nr. 091254)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 3 | ID 127363