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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Kein "Verbrauchsgüterkauf" bei Fahrzeugverkauf

    | Es handelt sich nicht um einen so genannten Verbrauchsgüterkauf, wenn Sie als Architekt oder Ingenieur ein geschäftlich genutztes Fahrzeug an einen Privatmann verkaufen. Positive Folge: Sie können Ihre Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag ausschließen. Entschieden hat dies das Amtsgericht (AG) Bad Homburg im Fall einer Zahnärztin, die ihr BMW Cabrio verkauft hatte und dem Käufer die Reparaturkosten für eine defekte Zylinderkopfdichtung ersetzen sollte. Mit der lapidaren Feststellung, als Zahnärztin ziehe die Verkäuferin Zähne und veräußere keine Kraftfahrzeuge, entschied das AG gegen den Käufer, der das Dreier Cabrio unter Gewährleistungsausschluss gekauft hatte. Die Freizeichnungsklausel sei wirksam, weil es eben nicht um einen Verbrauchsgüterkauf gehe. |