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  • 02.05.2008 | Kfz-Kosten

    Fahrten zwischen Wohnung und Büro: Holen Sie sich jetzt Ihre Steuern zurück

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Neuregelung (= Kürzung) der Pendler-Pauschale für verfassungswidrig. Er hat den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt (Beschluss vom 10.1.2008, Az: VI R 17/07; Abruf-Nr. 080266).  

     

    Diese Nachricht ist nicht nur für Arbeitnehmer von hohem Interesse. Gleiches gilt für selbstständige Architekten und Ingenieure, die täglich mit dem Betriebs-Pkw von der Wohnung zum Büro fahren. Sie sind von der gekürzten Entfernungspauschale nämlich genauso betroffen und sollten jetzt in der Steuererklärung 2007 alle Register ziehen, um den steuerlichen Fahrtkostenabzug zu optimieren  

    Die rechtliche Ausgangslage

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Architektur- bzw. Ingenieurbüro wurden bisher innerhalb der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben gemäß § 4 Absatz 5 Nummer 6 Einkommensteuergesetz (a.F.) berücksichtigt. Ab 2007 sollte innerhalb der Gewinn-ermittlung die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass nur die Entfernungskilometer als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, die die seit 2007 geltende Grenze von 20 km überschreiten. In einer Anlage zur Gewinnermittlung sollten Sie gleichzeitig auch die ersten 20 Entfernungskilometer zusätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigen und damit einen niedrigeren (Wirtschafts-)Jahresgewinn berechnen.  

     

    Beachten Sie: Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich diesen zusätzlichen Betrag nicht als Betriebsausgabe anerkennen und einen entsprechend höheren (Wirtschafts-)Jahresgewinn in dem Einkommensteuerbescheid als Bemessungsgrundlage ansetzen.  

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