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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Sparer- Freibetrag retten durch eindeutige Entnahme

    | Wenn eine Festgeldanlage mit betrieblichen Mitteln gekauft wurde, sind die Zinsen daraus Betriebseinnahmen. Der Sparer- Freibetrag ist nicht anwendbar. Um den Sparer- Freibetrag zu nutzen, muss die Geldanlage eindeutig aus dem Betriebsvermögen entnommen und ins Privatvermögen übernommen werden. Es reicht nicht, das Geld nur vom betrieblichen Geschäftskonto auf ein Unterkonto zu diesem Geschäftskonto zu buchen, von dort aus als Festgeld anzulegen und nach Ende der Laufzeit das Kapital samt Zinsen wieder auf dem Geschäftskonto gutschreiben zu lassen, entschied der Bundesfinanzhof. Unser Tipp: Entnehmen Sie die Überschüsse vom Betriebskonto auf ein eindeutiges Privatkonto und legen Sie von dort aus das Geld an. Lassen Sie außerdem die Anlage samt Zinsen auch wieder auf dem Privatkonto gutschreiben. Bei Bedarf können Sie ja vom Privatkonto jederzeit Einlagen auf das Betriebskonto vornehmen. (Urteil vom 11.12.2002, Az: XI R 48/00) (Abruf-Nr. 031711) |