· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Die „Abfärbefalle“: Wann Architekten und Ingenieure in die Gewerbesteuer rutschen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Ob Baustoffhandel, Projektbeteiligung oder mangelnde Eigenverantwortung: Die „gewerbliche Infektion“ ist eines der größten steuerlichen Risiken für freiberufliche Planer-GbR. Im Ernstfall drohen Gewerbesteuerpflicht und Bilanzierungszwang für die gesamte Gesellschaft. Wie präsent das Thema ist, belegt ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg: Werden „externe Partner“ zu autonom eingesetzt, kann der Status der Freiberuflichkeit entfallen. PBP analysiert das Risiko der „Abfärbe- bzw. Infektionsfalle“ anhand typischer Fallgestaltungen aus der Praxis.
Die freiberufliche Mitunternehmerschaft: Der Status quo
Schließen sich freiberuflich tätige Planer zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Personengesellschaft (GbR, PartG oder PartGmbB) zusammen, erzielen sie steuerlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Da die Gesellschaft im Ertragsteuerrecht als transparent gilt, wird der Gewinn für die Mitunternehmerschaft im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2a AO sowie § 15 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 4 EStG).
Die steuerlichen Vorteile
Für diese freiberuflichen Gesellschaften ergeben sich zwei entscheidende Vorteile:
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