01.10.2004 · Fachbeitrag · Infos für das Beratungsgespräch
Seniorenwohnanlagen - So sichern Sie Bauherren die degressive Abschreibung
Für Bauherren von Seniorenwohnanlagen spielt die steuerliche Komponente eine wichtige Rolle. Denn es macht einen erheblichen Unterschied, ob die Herstellungskosten degressiv nach § 7 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz oder nur linear abgeschrieben werden können. Ersteres funktioniert nur, wenn die einzelnen Räume in der Anlage "zu Wohnzwecken" genutzt werden. Dabei sind auch Sie als Planer gefragt.
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