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  • 23.04.2009 | Honorarrecht

    Honorarklage: In der Kürze liegt die Würze

    Auseinandersetzungen im Baurecht werden immer komplizierter und langwieriger, die Ursachen für Schadenersatzforderungen immer komplexer. Trotzdem müssen sich Architekten und Ingenieure, die Forderungen (zum Beispiel Honorar) geltend machen, möglichst kurz fassen. (Zu) ausschweifende Klageschriften tragen das Risiko, zurückgewiesen zu werden. Das zeigt ein bemerkenswerter Fall vor einem nicht näher genannten deutschen Landgericht (LG), den die Zeitschrift „Baurecht“ veröffentlicht hat. Das LG erhielt eine Klageschrift mit einem Umfang von sage und schreibe 495 Seiten. Das war dem LG dann doch zu viel. Es gab der Klägerin auf, die Klageschrift in einem stark begrenzten Umfang (20 bis 30 Seiten) neu aufzustellen, weil es  

    • aus terminlichen Gründen nicht in der Lage sei, eine solche Klageschrift in überschaubaren Zeiträumen zu bearbeiten, und
    • in der zügigen Bearbeitung der übrigen Fälle blockiert sei.

    Unser Tipp: Bei beginnenden Auseinandersetzungen sollte die strategische Vorbereitung und Dosierung von Vorgehensweisen künftig mehr Gewicht erhalten.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 1 | ID 126135