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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Honorarmanagement

    Darf Ihr Auftraggeber Mängel gegen Honorar aufrechnen?

    | Das Klima auf dem Bau wird immer rauer. Dass Auftraggeber anstandslos das vereinbarte Honorar zahlen, ist inzwischen eher die Ausnahme. Der Regelfall sieht so aus, dass ein Auftraggeber wegen angeblicher oder tatsächlicher Mängel der Planung Schadensersatzansprüche geltend macht und diese als Forderung gegen das Honorar aufrechnet. Wann darf der Auftraggeber das und darf er es überhaupt? Wie wehren Sie sich dagegen? Wie beugen Sie dem vor? Antwort auf diese Fragen liefert der folgende Beitrag. |