Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2005 | Honorarberechnung wird erleichtert

    Bundesgerichtshof erkennt Tabellen für Einzelbewertung von Leistungen an

    Eine wesentliche Erleichterung für viele Honorarberechnungsfälle bringt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat nämlich festgestellt, dass Sie bei der Abrechnung von Leistungsphasen, die Sie nicht vollständig erbracht haben, auf Hilfsmittel wie die „Steinfort-Tabelle“ zurückgreifen können.  

     

    Die Entscheidung des BGH

    Der BGH hat festgestellt, dass die HOAI als kleinste Berechnungseinheit die Leistungsphase bestimmt. Über die Abrechnung von einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen innerhalb einer Leistungsphase sagt die HOAI nichts aus (Urteil vom 16.12.2004, Az: VII ZR 174/03; Abruf-Nr. 050292).  

     

    Die BGH-Richter halten es zwar nicht für erforderlich, aber doch für nahe liegend, wenn in diesen Fällen die so genannte Steinfort-Tabelle oder ähnliche Tabellenwerke die Grundlage für die Honorarberechnung bilden. Weiter haben die Richter ausgeführt, dass diese Tabellen auch als Bewertungshilfe für die Bewertung nicht mehr erbrachter Leistungen dienen können.  

     

    „Siemon-Bewertungstabellen“ im Internet