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  • 01.08.2007 | Honorarabrechnung von Einzelleistungen

    Arbeitshilfen für die Praxis: Die Siemon-Bewertungstabelle für zentrale Planbereiche

    von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon , ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode

    Als Architekt oder Ingenieur müssen Sie alles leisten, um den vertraglich geschuldeten Erfolg zu erzielen. Das erfordert nicht zwangsläufig das Abarbeiten jeder einzelnen Grundleistung der HOAI. Die Aufgabe bzw. das zu erreichende Ziel lässt sich nur dem Auftrag entnehmen und sollte im Vertrag genau definiert werden. Ist der Erfolg erreicht, steht Ihnen das entsprechende Honorar zu.  

     

    Dennoch gibt es Fälle, in denen die prozentuale Bewertung der jeweiligen Leistungen erforderlich ist. Erfahren Sie nachfolgend, wo das der Fall ist und wie Sie in diesem Zusammenhang von den„Siemon-Bewertungstabellen“ im Tagesgeschäft profitieren können.  

    Notwendigkeit des Einsatzes von Splittertabellen

    Der Autor hat diese vor dem Hintergrund eines sich nachhaltig wandelnden Planungsumfelds, der richtungweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 16.12.2004, Az: VII ZR 174/03; Abruf-Nr. 050292 und den unüberhörbaren fachlichen Forderungen nach Bewertungshilfen aus der Praxis entwickelt.  

     

    Er hat dabei die 25 Jahre alte, nicht mehr aktuelle Steinfort-Tabelle neu gefasst und grundlegend überarbeitet. Außerdem hat er neue Bewertungstabellen für die Planbereiche Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen erarbeitet.