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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Honorar

    Genehmigungsplanung schließt Leistungsphase 1 ein

    | Eine erfreuliche Klarstellung des Oberlandesgerichts Bamberg bringt mehr Sicherheit bei der Abwicklung von mündlichen Aufträgen. Die Bamberger Richter haben entschieden, dass der Auftrag zur Erstellung einer Genehmigungsplanung in der Regel den vollständigen Entwurf, den Vorentwurf und die Grundlagenermittlung einschließt. Denn ohne diese Vorleistungen sei die Genehmigungsplanung nicht möglich. Damit ist obergerichtlich klargestellt, dass die jeweiligen Leistungsphasen (Lph) ab Lph 1 notwendigerweise aufeinander aufbauen, um den werkvertraglichen Verpflichtungen zu entsprechen. Unser Tipp: Künftig brauchen Sie sich bei der Lph 1 keine Kürzungen mehr gefallen zu lassen. Das gilt vor allem für öffentliche Auftraggeber, die die Lph 1 gerne auslassen und das für eine clevere Einsparidee halten. Erbringen Sie die Lph 1, dann dürfen Sie sie auch abrechnen. (Urteil vom 16.4.2003, Az: 8 U 90/02; OLG- Report 2003, 248) |