01.07.2002 · Fachbeitrag · Honorar
Bestandspläne sind keine Grundleistung
Viele öffentliche Auftraggeber verlangen zur Fertigstellung der Baumaßnahmen Bestandspläne zur späteren Bauunterhaltung auch bei Neubauten für ihre Akten. Diese Bestandspläne sind keine HOAI-Grundleistung. Demnach brauchen Sie Ihrem Auftraggeber auch keine Bestandspläne bei Beendigung Ihrer Leistung vorzulegen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg mit einer aktuellen Entscheidung noch einmal bekräftigt.
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