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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · HOAI auch für Ausländer bindend

    Wichtige BGH- Entscheidung zu Planungsverträgen mit Auslandsbezug

    | Auch ausländische Architektur- und Ingenieurbüros, die in Deutschland Planungsleistungen anbieten, müssen ihr Honorar nach den Regeln der HOAI abrechnen. Sie dürfen nicht unterhalb der Mindestsätze anbieten. Dies sind die Kernsätze einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Nachfolgend stellen wir das Urteil vor und informieren Sie, welche Konsequenzen der Spruch der Karlsruher Richter für Planungsverträge mit Auslandsbezug hat. |