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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Haftung

    Schummeln beim Bauantrag und mündliche Zusagen der Behörde bergen hohe Risiken

    Haftungsgefahren lauern für den Architekten bald an jeder Ecke. Heute wollen wir zwei Tatbestände beleuchten, die bisher nicht so sehr im Rampenlicht standen: Die Haftung fürs "Schummeln" beim Bauantrag und die Haftung für mündliche Zusagen des Bauamts, die nachher widerrufen werden.