01.09.2004 · Fachbeitrag · Haftung
Schummeln beim Bauantrag und mündliche Zusagen der Behörde bergen hohe Risiken
Haftungsgefahren lauern für den Architekten bald an jeder Ecke. Heute wollen wir zwei Tatbestände beleuchten, die bisher nicht so sehr im Rampenlicht standen: Die Haftung fürs "Schummeln" beim Bauantrag und die Haftung für mündliche Zusagen des Bauamts, die nachher widerrufen werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig