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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Haftung

    Richtige Beratung in Leistungsphase 1 zeigt Wirkung

    | Mit einer sorgfältigen Beratung in der Leistungsphase 1 vermeiden Sie die Haftung in späteren Leistungsphasen. Das belegt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Ein Architekt hatte den Bauherrn auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Bodengutachters hingewiesen. Dieser kam zum Ergebnis, dass keine besonderen Maßnahmen wegen Grundwasser erforderlich seien. Daran hielt sich der Architekt bei seiner weiteren Planung. Als später doch Grundwasser in das Gebäude eindrang, machte der Bauherr - erfolglos - Schadenersatzansprüche gegen den Architekten geltend. Der BGH stellte zwar klar, dass der Architekt eine mangelfreie Planung schulde. Für spezielle fachliche Aussagen aus dem Gutachten des Baugrundgutachters hafte er aber nicht. |