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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Haftung

    Architekt haftet nicht für Fehler eines Fachplaners

    | Jeder Planer ist für seine Planungsergebnisse selbst verantwortlich. Ein Statiker, der eine Stütze in seinem Schalplan falsch positioniert, haftet selbst dafür und kann sich nicht auf ein Mitverschulden des Architekten berufen. Das gilt unabhängig von der Aufgabe des Architekten, die Planungsbeiträge aller beteiligten Fachplaner zu integrieren. Der Architekt integriert die Leistungen der weiteren Planungsbeteiligten, er kontrolliert sie aber nicht noch einmal nach. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung aus dem Jahr 1999 festgestellt (Urteil vom 22.6.1999, Az: 21 U 115/98, VersR 2001, 779). |