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  • 01.03.2007 | GmbH

    Neue Angaben in geschäftlichen E-Mails

    Für einiges Aufsehen sorgt nach wie vor das „Gesetz zur Einführung des elektronischen Handelsregisters und des Unternehmensregisters“. Gut versteckt hat der Gesetzgeber dort nämlich auch die Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails konkretisiert. Wer die neuen Vorschriften (sie gelten seit 1. Januar 2007) nicht umsetzt, dem drohen Ordnungsgelder bis 5.000 Euro und/oder teure Ausein-andersetzungen mit Abmahnvereinen.  

    Unser Tipp: Für die meisten von Ihnen können wir Entwarnung geben. Freiberufler sind von dem Gesetz nämlich nicht betroffen. Sie müssen Ihre E-Mail-Signaturen also nicht anpassen. Anpassen müssen nur Planungsbüros, die als GmbH oder AG firmieren.  

    Unser Service: Auf unserer Homepage (www.iww.de) finden Sie Mustersignaturen für die GmbH und AG. Geben Sie dazu die Nummer 070500 in das Feld Abruf-Nr. rechts oben auf der Seite ein und bestätigen Sie die Eingabe mit „Return“.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 3 | ID 95545