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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · GmbH

    Kippt die Gewerbesteuerpflicht von Planer- GmbH?

    | Wer soll da noch durchblicken: Während die Bundesregierung heftig damit flirtet, auch Freiberufler mit der Gewerbesteuer zu überziehen, zweifelt das Finanzgericht Sachsen- Anhalt daran, ob Freiberufler- GmbH überhaupt Gewerbesteuer zahlen müssen. Eine Kapitalgesellschaft ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen immer gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz). Also auch dann, wenn die GmbH nur aus Freiberuflern besteht, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Das Finanzgericht (FG) Sachsen Anhalt zweifelt jetzt an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift. Die Rechtfertigung der Heranziehung zur Gewerbesteuer könne nicht allein aus der Rechtsform, sondern nur aus dem Vorliegen eines typischen Gewerbebetriebs hergeleitet werden, so das FG. Weil die Freiberufler- GmbH aber keine gewerbliche Tätigkeit entfaltete, hat das FG dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids mit Beschluss vom 19. August 2003 stattgegeben (Az: 4 V 108/02). |