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  • 01.04.2010 | GmbH

    Kann GGf gleichzeitig Altersrente und Gehalt beziehen?

    In vielen Planungs-GmbH sind Pensionszusagen für die Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) eingerichtet worden. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass der GGf trotz Erreichen des Pensionsalters gar nicht in den Ruhestand gehen will. Gründe dafür gibt es reichlich. Zum Beispiel, weil der Sohn als Nachfolger noch nicht so weit ist, weil noch kein Käufer für das Planungsbüro gefunden werden konnte oder auch einfach, weil der GGf noch nicht aufhören will zu arbeiten. In solchen Situationen taucht regelmäßig die Frage auf, ob der GGf die Rente aus seiner Pensionszusage beziehen kann, obwohl er weiter arbeitet und aus dieser Tätigkeit auch Gehalt bezieht.  

    Unser Service: Wir haben einen Beitrag vorbereitet, aus dem Sie ersehen können, unter welchen Voraussetzungen Sie Gehalt und Rente parallel beziehen können. Diesen Beitrag finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“, Rubrik „Unternehmensführung“, Stichwort: „Altersrente und Gehalt in der GmbH“.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 3 | ID 134710