Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.01.2011 | GmbH

    Das dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen

    Die Angemessenheit der Gesamtausstattung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein ständiger Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Weil sich eine Tabelle der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe aus dem Jahr 2001 bewährt hatte, hat die OFD diese jetzt für das Jahr 2009 fortgeschrieben und veröffentlicht (Verfügung vom 3.4.2009, Az: S 274.2/84 - St 221). Es gilt Folgendes:  

     

    Umsatz /  

    Branche  

    unter 2,5 Mio. Euro  

    2,5 bis 5 Mio. Euro  

    5 bis 25 Mio. Euro  

    25 bis 50 Mio. Euro  

    Freiberufler  

    159.000 bis 228.000  

    231.000 bis 272.000  

    270.000 bis 325.000  

    270.000 bis 478.000  

     

    Wichtig: In die Beurteilung der Angemessenheit werden alle Bestandteile einbezogen. Insbesondere sind dies das Festgehalt, zusätzliche feste Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (Tantieme, Gratifikationen), Pensionszusagen (fiktive Jahresnettoprämie) und Sachbezüge (Fahrzeugüberlassung, private Telefonnutzung). Sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Bestandteile müssen angemessen sein. Teilen sich zwei oder mehrere Gesellschafter die Geschäftsführung der GmbH, sind Abschläge gerechtfertigt.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 3 | ID 141366