01.06.2003 · Fachbeitrag · Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Drei aktuelle Entscheidungen
Wer sein Architektur- oder Ingenieurbüro zusammen mit einem Kollegen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreibt, sollte die folgenden drei aktuellen Urteile kennen: Sie bringen Neues zur Haftung neuer Gesellschafter. Sie verweigern der GbR die Eintragung ins Grundbuch und regeln eine prozessuale Frage, wenn die Gesellschafter Forderungen der GbR geltend machen wollen.
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