01.03.2001 · Fachbeitrag · Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bundesgerichtshof erleichtert Prozessvoraussetzungen
Um Großprojekte zu realisieren oder neue Märkte zu erschließen, gehen Ingenieure und Architekten zunehmend teils temporäre, teils längerfristig angelegte Kooperationen ein. Häufigste Organisationsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Diese Rechtsform wird auch meist von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gewählt.
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