01.07.2002 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Bei Aufstockung eines 325-€-Jobs droht die Steuer
Vorsicht ist geboten, wenn Sie einer 325-€-Kraft (bis 2001: 630-DM-Kraft) eine umfangreichere Beschäftigung „auf Lohnsteuerkarte“ anbieten. Dann widerruft das Finanzamt die Freistellungsbescheinigung Ihrer 325-€-Kraft und die bisherigen Einnahmen werden nachträglich steuerpflichtig. Nachzahlungen sind die Folge. Diese Praxis der Finanzämter hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt abgesegnet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig