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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Bei Aufstockung eines 325-€-Jobs droht die Steuer

    | Vorsicht ist geboten, wenn Sie einer 325-€-Kraft (bis 2001: 630-DM-Kraft) eine umfangreichere Beschäftigung „auf Lohnsteuerkarte“ anbieten. Dann widerruft das Finanzamt die Freistellungsbescheinigung Ihrer 325-€-Kraft und die bisherigen Einnahmen werden nachträglich steuerpflichtig. Nachzahlungen sind die Folge. Diese Praxis der Finanzämter hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt abgesegnet. |