01.10.2002 · Fachbeitrag · Finanzgericht schließt Gesetzeslücke
Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Wenn Sie für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und dem Büro den betrieblichen Pkw nutzen, dürfen Sie die Aufwendungen maximal in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben absetzen (§ 4 Absatz 5 Nummer 6 Einkommensteuergesetz).
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