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  • 06.07.2009 | EnEV 2007 oder EnEV 2009?

    Bauvorhaben: Welche EnEV-Fassung gilt?

    von Melita Tuschinski, Freie Architektin, www.enev-online.de

    Die EnEV 2009 ist am 30. April im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil I, Seite 954 f.; Abruf-Nr. 091739) veröffentlicht worden und tritt am
    1. Oktober in Kraft. Viele Planer fragen sich, ab wann und bei welchen Bauvorhaben die neue - und verschärfte - EnEV-Fassung anzuwenden ist. Die Antwort finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.  

     

    Bauvorhaben  

    Maßgeblicher Zeitpunkt  

    Welche Anforderungen gelten?  

    Bis 30.9.2009  

    Ab 1.10.2009  

    EnEV 2007  

    EnEV 2009  

    Genehmigungsbedürftig  

    Bauantrag  

    einreichen  

    Bauantrag am 30.9.2009 oder früher
    eingereicht.  

    Behörde hat am 1.10.2009 über den Bauantrag bereits bestandskräftig entschieden.  

    EnEV 2007  

     

    Behörde hat am 1.10.2009 über den Bauantrag noch nicht bestandskräftig
    entschieden.  

    EnEV 2007  

    EnEV 2009 - auf Verlangen des
    Bauherrn  

     

    Bauantrag am 1.10.2009 oder später eingereicht.  

     

    EnEV 2009  

    Bauanzeige erstatten  

    Bauanzeige am 30.9.2009 oder früher erstattet.  

    Behörde hat am 1.10.2009 über die
    Bauanzeige bereits
    bestandskräftig
    entschieden.  

    EnEV 2007  

     

    Behörde hat am 1.10.2009 über die Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden.  

    EnEV 2007  

    EnEV 2009 - auf Verlangen des
    Bauherrn  

     

    Bauanzeige an 1.10.2009 oder später erstattet.  

     

    EnEV 2009  

    Nicht genehmigungsbedürftig  

    Bauvorhaben zur Kenntnis bringen  

    Bauvorhaben der Gemeinde am 30.9.2009 oder früher zur Kenntnis gebracht.  

     

    EnEV 2007  

    EnEV 2009 - auf Verlangen des Bauherrn  

     

    Bauvorhaben der
    Gemeinde am 1.10.2009 oder später zur Kenntnis gebracht.  

     

    EnEV 2009  

    Bauvorhaben genehmigungsfrei, anzeigefrei, verfahrensfrei  

    Bauausführung am 30.9.2009 oder früher
    begonnen.  

     

    EnEV 2007  

    EnEV 2009 - auf Verlangen des
    Bauherrn  

     

    Bauausführung
    am 1.10.2009 oder
    später begonnen.  

     

    EnEV 2009  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 17 | ID 128284