01.11.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof mit positiver Entscheidung
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Immer mehr Ingenieur- und Architekturbüros werden als GmbH geführt. Wenn Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) fungieren, ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) für Sie von hohem Interesse. Der BFH hat nämlich geurteilt, dass auch GGf einer GmbH steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit vereinbaren dürfen, ohne dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen wird. Da bei "engen" Projekten oft Nachtarbeiten anfallen, sollten Sie sich mit der Entscheidung intensiver auseinandersetzen.
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