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  • 01.09.2005 | Bilanz

    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abzugsfähig

    Beiträge, die ein pflicht- oder freiwillig versicherter Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft an die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das Abzugsverbot greift nicht, obwohl die Leistungen aus der Versicherung steuerfrei sind (§ 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz). Das hat die Oberfinanzdirektion Koblenz klargestellt.  

    Beachten Sie: Für GmbH-Geschäftsführer, die als Arbeitnehmer eingestuft werden, gilt: Die Beiträge sind als Werbungskosten abzugsfähig. Übernimmt die GmbH die Beiträge, kann es beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zur verdeckten Gewinnausschüttung kommen, wenn die Übernahme nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist. (Rundverfügung vom 14.2.2005, Az: S 2144 A – St 31 4)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 2 | ID 95711