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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Verluste aus Warentermingeschäften absetzbar

    | Auch bei Ingenieur- oder Architekturbüros können Warentermingeschäfte betrieblich veranlasst sein mit der Folge, dass Verluste als Betriebsausgaben abziehbar sind. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen rechtskräftig entschieden. Voraussetzung ist, dass ein betrieblicher Zusammenhang nachgewiesen wird. Das heißt, die erforderlichen Gelder müssen vom betrieblichen Konto stammen und die Vorgänge müssen buchungstechnisch zeitnah erfasst werden. Außerdem müssen die Warentermingeschäfte geeignet sein, das Betriebskapital zu stärken. Schädlich ist es daher, wenn bereits bei Abschluss des Warentermingeschäfts erkennbar mit einem Verlust zu rechnen ist. (Urteil vom 28.11.2001, Az: 13 K 257/94) (Abruf-Nr. 020392) |