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  • 23.04.2009 | Bauüberwachung

    Die Gerichte werden immer strenger

    Brandschutzarbeiten sind für das Bauwerk von eminenter Bedeutung und müssen somit vor Ort überwacht werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt. Im konkreten Fall ging es um eine fehlende Wärmedämmung unterhalb eines nachträglich eingebauten Kachelofens. Eine solche Dämmung wäre erforderlich gewesen, um zu vermeiden, dass sich die darunter angeordnete Betondecke zu sehr aufheizt. Bauordnungsrechtlichen Vorschriften zufolge darf die Oberfläche tragender Bauteile maximal Temperaturen von 850 C erfahren. Innerhalb des Feuerraums eines Grundofens entstehen aber im Durchschnitt Temperaturen um die 6500 C, sodass ohne Dämmung des Ofens gegen die tragende Stahlbetondecke von einer unzulässigen Erwärmung der Decke auszugehen ist. Dies hätte, so die Düsseldorfer Richter, dem Architekten auch dann auffallen müssen, wenn für den Einbau des Kachelofens eine eigene Überwachung tätig war, und der Architekt somit nicht ständig auf der Baustelle anwesend sein musste. (Urteil vom 28.10.2008, Az: 21 U 21/08) (Abruf-Nr. 091322)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 2 | ID 126139