01.05.2001 · Fachbeitrag · Baustellenverordnung
Ermitteln Sie auskömmliche Honorare für Ihre Arbeit als SiGe-Koordinator
Seit fast drei Jahren gilt in Deutschland die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Für Sie hat sich dadurch zwar ein neues Leistungsspektrum erschlossen. Es gibt aber auch eine Kehrseite der Medaille - die Honorarermittlung für diese Leistungen. Die Unsicherheit in der Branche ist riesengroß. Beleg dafür sind die zurzeit bekannten Honorartabellen, die bei gleichen Voraussetzungen bis zu 100 Prozent unterschiedliche Honorare ergeben.
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