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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Bauherr = Auftraggeber?

    Wer ist Ihr Vertragspartner?

    | Um Ihr Honorar geltend machen bzw. gerichtlich durchsetzen zu können, müssen Sie einen Vertragspartner vorweisen können. Das ist manchmal leichter gesagt als getan, vor allem wenn mehrere Personen im Spiel sind. Denn es kann durchaus sein, dass ein Bauherr eben nicht Ihr Auftraggeber ist, und Ihr Honoraranspruch ins Leere läuft. |