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  • 10.01.2011 | Auftraggeber von Win-Win-Situation überzeugen

    Ingenieurtechnische Tragwerks-Kontrolle: Besondere Leistung mit besonderem Wert

    Auch wenn es viele Auftraggeber nur ungern hören - mit Besonderen Leistungen lassen sich viel Geld und Ärger sparen. Das gilt auch und vor allem für die ingenieurtechnische Kontrolle des Tragwerks. Lernen Sie deshalb nachfolgend Argumente kennen, um diese Besondere Leistung im Tagesgeschäft noch häufiger im Sinne eines wirtschaftlichen Projektergebnisses einsetzen zu können.  

     

    Besondere Leistung hilft kritische Situationen zu bewältigen

    Im Zuge der Bauüberwachung treten häufig fachtechnische Fragen auf, die auf Einzelheiten der Konstruktion der Tragwerke bzw. tragenden Bauteile zurückgehen. Die Bauüberwachung der Objektplanung (Gebäude oder Ingenieurbauwerke) stößt hier an ihre fachtechnischen Grenzen. Das gilt vor allem für die Kontrolle, ob das Tragwerk nach den geprüften statischen Unterlagen ausgeführt wurde.  

     

    Folge: Die Objektplanung (Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen) muss im Rahmen der Leistungsbilder nur in geringem Umfang statisch relevante Einzelheiten der Tragwerksausführung erkennen. Nicht zum Aufgabengebiet gehören folgende - nur beispielhaft genannte - Leistungen:  

     

    • Die Ingenieurtechnische Kontrolle von tragenden Stahlbaukonstruktionen durch Kontrolle von Schraub- oder Schweißverbindungen, oder weiteren Verbindungstechniken, Materialkontrollen.