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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Änderung vertraglicher Nebenabreden

    | Eine Änderungskündigung zur Anpassung vertraglicher Nebenabreden unterliegt nicht den strengen Maßstäben wie eine Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Für eine Nebenabrede kann eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, wenn dem Arbeitgeber wegen geänderter Umstände ein Festhalten an der Nebenabrede nicht mehr zugemutet werden kann. Das gilt auch, wenn die Nebenabrede einen gewissen Entgeltbezug aufweist, zum Beispiel bei Vereinbarungen über die Art der Überstundenvergütung. |