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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug

    | Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind in Zeiten hoher Sozialversicherungsabgaben und Steuern ein gutes Instrument zur Motivation der Belegschaft. Hier spielt vor allem die Freigrenze für Sachbezüge eine große Rolle. Diese kann zum Beispiel auch für Lotterielose genutzt werden. Das heißt: Sie können Ihren Arbeitnehmern Lose für eine von einem fremden Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz). |